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Förderung mit Landesmitteln

Aus reinen Landesmitteln fördert das sächsische Wissenschaftsministerium Forschungsprojekte über die Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich (Richtlinie Titelgruppe 70).

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Ebenfalls aus Landesmitteln unterstützt das Wissenschaftsministerium die sächsische Beteiligung an wettbewerblichen europäischen Forschungsprogrammen über die Richtlinie des SMWK Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (Richtlinie EuProNet).

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