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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) / Just Transition Fund (JTF)

Förderrichtlinie Forschung InfraProNet 2021-2027 auf einen Blick

Mit der Förderrichtlinie EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021-2027 wurde am 22. August 2023 die Grundlage für die Beantragung und Bewilligung von Forschungsvorhaben geschaffen. Durch die pandemiebedingte Verzögerung bei der Erstellung des europäischen Next Generation EU Funds, welcher einen finanziellen Anteil am JTF hat, kam es auch zu einer verspäteten Umsetzung im Freistaat Sachsen.

Was bedeutet EFRE?

Bei dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE handelt es sich um ein Förderinstrument der Europäischen Union. Ziel ist es, die unterschiedlichen Entwicklungsstände der verschiedenen Regionen innerhalb der Europäischen Union zu reduzieren. 2021 bis 2027 sollen hierfür Vorhaben in ein digitales, grünes, besser vernetztes, sozialeres und bürgernäheres Europa mit Mitteln der Europäischen Union unter Mitfinanzierung des Freistaates Sachsen im Rahmen der Förderung des SMWK unterstützt werden.

Mit dem EFRE soll dabei der Forschungsstandort Sachsen gestärkt und die interdisziplinäre Ausrichtung und Vernetzung sowie die anwendungsorientierte Forschung im Sinne von Projektförderung und Investitionen in Forschungsinfrastruktur unterstützt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Forschungsnetzwerke und den Ausbau sowie die Vernetzung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur zu unterstützen.

In der aktuellen Förderperiode von 2021 bis 2027 stehen dem Freistaat Sachsen insgesamt 1,95 Milliarden Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Davon entfallen 307 Millionen Euro auf die Förderung des SMWK.

Weitere Informationen zum EFRE in Sachsen

Was bedeutet JTF?

Mit dem Fonds für einen gerechten Übergang, besser bekannt unter der englischsprachigen Bezeichnung Just Transition Fund JTF, sollen die strukturellen und sozialen Auswirkungen, der Transformation hin zu einer klimaneutralen Europäischen Union in den am stärksten von einem Strukturwandel betroffenen Regionen, gemindert werden. Für eine Förderung im JTF kommen Forschungsvorhaben in Frage, die ihre Wirkung in mindestens einem der folgenden Fördergebiete entfalten: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, die Stadt Chemnitz, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen sowie die Stadt Leipzig.

In der aktuellen Förderperiode von 2021 bis 2027 können aus den bis zu 645 Millionen Euro, die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden, bis zu rund 68 Millionen Euro in die sächsische Forschungslandschaft investiert werden. Mit der Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen in Höhe von circa 39,4 Millionen Euro können Vorhaben mit einem Gesamtmittelvolumen von bis zu rund 107,4 Millionen Euro in dieser Förderperiode umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum JTF in Sachsen

Förderaufrufe und Antragsverfahren

Projektvorschläge im Rahmen der EFRE/JTF Richtlinie Forschung InfraProNet 2021-2027 sind über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) innerhalb des im jeweiligen Förderaufruf festgelegten Zeitraums einzureichen. Auf der Seite der SAB sind alle notwendigen Informationen zum Förderverfahren aufgeführt.

Stand: 13.02.2024

Offene und geplante Ausschreibungen

Programm Ausrichtung Stichtag Status
EFRE Forschungsnetzwerke 26.04.2024 Ankündigung im SAB Förderportal
JTF Geräteinvestitionen 2. Quartal 2024 in Vorbereitung (unveröffentlicht)

Geschlossene Ausschreibungen

Programm Ausrichtung Stichtag Status
EFRE themenoffen 29.09.2023 Bewertung der Antragsskizzen
JTF themenoffen 29.09.2023 Bewertung der zweiten Tranche

Weitere Förderaufrufe werden zeitnah angekündigt.

Entsprechend der Förderrichtlinie ist ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren zu durchlaufen, bei dem die Vorhabenidee im ersten Schritt als Grundlage der Bewertung durch ein Gremium dient. Je nach Umfang und Rückmeldung des Aufrufes kann dieser Schritt vier bis zwölf Wochen in Anspruch nehmen. Während des laufenden Verfahrens bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Aussagen zu Ihrer aktuellen Bewertung machen können. Sollte durch das Bewertungsgremium Ihre Vorhabenidee als förderwürdig beurteilt werden, so werden Sie zur Antragsstellung aufgerufen. Die SAB prüft Ihren Antrag auf die Förderfähigkeit und Sie erhalten im Erfolgsfall eine Bewilligung Ihres Vorhabens.

Förderhinweise: Europaflagge mit "Kofinanziert von der Europäischen Union" und Landessignet Sachsen mit "Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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