Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer von fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Förderschwerpunkte sind Bildung, Aus- und Berufsbildung, eine nachhaltige und hochwertige Beschäftigung sowie die soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung. Aus dem ESF erhält der Freistaat Sachsen von 2014 bis 2020 (plus 3 Jahre) rund 663 Millionen Euro.
Auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Sachsen werden durch den Europäischen Sozialfonds zusätzlich unterstützt: 114 Millionen Euro stehen dafür in der laufenden ESF-Förderperiode bereit. Mit dem Programm sollen die Einstiegschancen der jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft verbessert werden. In der laufenden Förderperiode konnten 310 Promovenden, 85 Nachwuchsforschergruppen mit 573 Forschenden und 36 Studienerfolgsprojekte mit 8 542 Teilnehmenden gefördert werden.
Die Corona-Krise macht es für Nachwuchsforschende an Hochschulen noch schwerer, beruflich Fuß zu fassen. Zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krise stellt die EU den Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative REACT-EU (»Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe«) zusätzliche Fördermittel im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zur Verfügung.
Der Freistaat Sachsen erhält insgesamt 16 Mio. Euro an REACT-Mitteln für den Europäischen Sozialfonds (ESF). Für den Fördergegenstand REACT – Higher EdUcation – Nachwuchsforschung stärken steht eine Förderung über 4,483 Millionen Euro aus EU-Mitteln der Initiative REACT-EU zur Verfügung. In 14 Projekten an sächsischen Hochschulen können nun 64 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für ein Jahr lang forschen.
ESF für Studierende und Forschende | |
Förderrichtlinie/Finanzierungsgrundlage | RL ESF Hochschule und Forschung |
Zweck |
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Fördergegenstände |
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Damit sich junge Forscherinnen und Forscher voll auf ihre wissenschaftliche Arbeit konzentrieren können, werden Hochschulen im Rahmen der Förderung von Promotionen dabei, unterstützt diese finanziell zu ermöglichen. Gefördert werden Industriepromotionen, Landesinnovationspromotionen sowie Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere in Form eines monatlichen Zuschusses zum Lebensunterhalt der Promovenden.
Anträge werden bei der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB selbstverständlich das sächsische Wissenschaftsministerium bei der fachlichen Auswahl der Anträge. Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Promotionen
Eine Nachwuchsforschergruppe ermöglicht es jungen Forscherinnen und Forschern, sich im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojekts in einem bestimmten Fachgebiet zu spezialisieren, nachhaltige Kontakte zu knüpfen und Netzwerke zu kooperierenden Unternehmen in der Region aufzubauen. Die Hochschulen erleichtern damit ihrem akademischen Nachwuchs den Einstieg in das spätere Berufsleben und steigern gleichzeitig ihre Reputation.
Anträge werden bei der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB selbstverständlich das sächsische Wissenschaftsministerium bei der fachlichen Auswahl der Anträge. Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Nachwuchsforschergruppen
Ziel der Förderung innovativer Hochschulprojekte zur Steigerung des Studienerfolgs ist die Reduzierung von Studienabbrüchen, vor allem in Studiengängen und Studierendengruppen, in denen Studienabbrüche besonders häufig vorkommen. Es sollen Quantität sowie Qualität von akademischen Fachkräften im Freistaat Sachsen gesteigert werden, um den wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten akademischen Fachkräften zu decken.
Anträge werden bei der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB selbstverständlich das sächsische Wissenschaftsministerium bei der fachlichen Auswahl der Anträge. Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Hochschulprojekte zur Steigerung des Studienerfolgs
Ziel der Förderung ist es, die individuellen Bildungspotentiale von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auszuschöpfen. Akademische Fachkräfte sollen ihre Kompetenzen erweitern, um sich für eine zukunftsorientierte Beschäftigung in der sächsischen Wissenschaft und Wirtschaft zu qualifizieren und damit zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
Anträge werden bei der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB selbstverständlich das sächsische Wissenschaftsministerium bei der fachlichen Auswahl der Anträge. Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie hier.