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ESF Plus: Bildungsförderung

Studierende diskutieren miteinander an einem Tisch
Zahlreiche über den ESF Plus geförderte Projekte unterstützen ein erfolgreiches Studium.  © TU Dresden/Crispin-Iven Mokry

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Beschäftigung.

Auch an sächsischen Hochschulen können junge Menschen vom ESF Plus profitieren. Etwas mehr als 83 Millionen Euro der insgesamt in der Förderperiode 2021-2027 für Sachsen zur Verfügung stehenden 590 Millionen Euro stellt die EU dafür bereit. Hinzu kommen noch 48 Millionen Euro aus Mitteln im Freistaat Sachsen. Mit diesem Programm sollen die Einstiegschancen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft verbessert, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Übergängen zu höheren Karrierestufen unterstützt und studienabbruchgefährdete Studierende individuell gefördert werden. Dabei wollen wir besonders auf die paritätische Partizipation der Geschlechter achten

Im Vorhabenbereich Ausschöpfung der Bildungspotenziale im Hochschulbereich werden konkret die drei Fördergegenstände Promotionen, Nachwuchsforschungsgruppen und Innovative Hochschulprojekte zur Steigerung des Studienerfolgs umgesetzt.

Informationen zu aktuellen Ausschreibungen der einzelnen Fördergegenstände auf den Seiten der SAB

ESF Plus für Studierende und Forschende

Förderrichtlinie/
Finanzierungsgrundlage

ESF Plus Richtlinie 2021- 2027 Hochschule und Forschung

Zweck

  • Ausschöpfung der Bildungspotenziale im Hochschulbereich, um einem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und dabei einen Beitrag zum sukzessiven Abbau der insgesamt und bezogen auf einzelne Fachbereiche nicht paritätischen Partizipation der Geschlechter an der ESF-Förderung im Hochschulbildungsbereich zu leisten

Fördergegenstände

  • Nachwuchsforschungsgruppen
  • Promotionen
  • Innovative Hochschulprojekte zur Steigerung des Studienerfolgs

Eine Nachwuchsforschungsgruppe ermöglicht es jungen Forscherinnen und Forschern, sich im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojekts in einem bestimmten Fachgebiet zu spezialisieren, nachhaltige Kontakte zu knüpfen und Netzwerke zu kooperierenden Unternehmen in der Region aufzubauen. Die Hochschulen erleichtern damit ihrem akademischen Nachwuchs den Einstieg in das spätere Berufsleben und steigern gleichzeitig ihre Reputation. 

Anträge können über das Förderportal der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB selbstverständlich das sächsische Wissenschaftsministerium bei der Auswahl der Anträge.

Weiterführende Informationen

Damit sich junge Forscherinnen und Forscher voll auf ihre wissenschaftliche Arbeit konzentrieren können, werden Hochschulen im Rahmen der Förderung von Promotionen dabei unterstützt, diese finanziell zu ermöglichen. Gefördert werden Industriepromotionen, Landesinnovationspromotionen sowie Vorhaben zur besseren Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere in Form eines monatlichen Zuschusses zum Lebensunterhalt der Promovenden. Mit einem Kinderzuschlag (100 Euro je Kind und Monat) werden in dieser Förderperiode erstmals junge Eltern unterstützt.

Anträge können über das Förderportal der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB das sächsische Wissenschaftsministerium bei der Auswahl der Anträge.

Weiterführende Informationen

Ziel der Förderung innovativer Hochschulprojekte zur Steigerung des Studienerfolgs ist die Reduzierung von Studienabbrüchen, vor allem in Studiengängen und Studierendengruppen, in denen Studienabbrüche besonders häufig vorkommen. Es sollen Quantität sowie Qualität von akademischen Fachkräften im Freistaat Sachsen gesteigert werden, um den wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten akademischen Fachkräften zu decken.

Anträge können über das Förderportal der Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Im Antragsverfahren beteiligt die SAB selbstverständlich das sächsische Wissenschaftsministerium bei der Auswahl der Anträge.

Weiterführende Informationen

Links die Europaflagge mit der Unterschrift "Europäische Union", rechts das Signet Sachsens mit dem Hinweis "Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Aächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes." © ESF
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