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EuProNet-»Anschubfinanzierung«

Die Antragstellung in wettbewerblichen europäischen Forschungsförderprogrammen wie z. B. Horizont Europa oder Europäischen Forschungsnetzwerken ist meist sehr zeit- und ressourcenintensiv. Das SMWK unterstützt daher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Vorbereitung der Anträge in diesen Programmen mit der EuProNet-»Anschubfinanzierung«.

Für die Phase (kurz) vor der Deadline können im europäischen Förderprogramm mit der EuProNet-»Anschubfinanzierung« Maßnahmen im Rahmen der Antragstellung beantragt werden. Diese können beispielsweise Personalausgaben/ -kosten z. B. für die Koordination und Erstellung des EU-Antrages sowie Reisekosten z.B. für Dienstreisen oder die Organisation von Vernetzungstreffen mit mehreren Partnern des Projektkonsortiums umfassen, ebenso wie sonstige Sachausgaben bzw. –kosten und Fremdleistungen wie z. B. Unteraufträge für das Korrekturlesen des EU-Antrages.

Das SMWK veröffentlicht regelmäßige Ausschreibungen für die EuProNet-„Anschubfinanzierung“ auf seinen Internetseiten sowie über die offiziellen Informationskanäle. Der Start der EuProNet-Vorhaben ist flexibel, das Ende der EuProNet-Vorhaben stellt die EU-Deadline dar.

Antragsberechtigt sind sächsische Hochschulen und Universitäten, Forschungszentren in Sachsen, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts.

Folgende Voraussetzungen für die Beantragung einer  EuProNet-»Anschubfinanzierung« sollten erfüllt sein:

  • einen passenden Call in einem wettbewerblichem europäischen Programm identifiziert
  • erste Projektideen
  • ein Kernkonsortium mit Partnern zusammengestellt

Der EuProNet-Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank SAB als Bewilligungsstelle eingereicht und anschließend von SAB und SMWK evaluiert. Nach der Bewilligung durch die SAB kann das Vorbereitungsvorhaben zur Antragstellung durchgeführt werden und der ausgefertigte Antrag fristgerecht im europäischen wettbewerblichen Förderprogramm eingereicht werden.

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